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Berichterstattung zu Verkehrskollisionen: Verzerrte Wahrnehmung

Ist es angemessen, Verkehrskollisionen als „Unfälle“ zu bezeichnen? Warum sind Berichte über Verkehrsunfälle oft verharmlosend? Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat die Berichterstattung in ihrer heutigen Form?

(erschienen in VELOPLAN, Nr. 02/2025, Juni 2025)


„Vierjähriger läuft gegen Auto“, „Unfall durch Sekundenschlaf“, „Radfahrerin kollidiert mit Pkw“ – im Presseportal (https://www.presseportal.de/blaulicht/) finden sich täglich die lokalen und regionalen Unfallberichte der Polizei. Was zunächst ganz sachlich und nüchtern klingt, setzt allerdings durch die Auswahl der jeweiligen Informationen sowie durch die jeweils gewählten Formulierungen einen Rahmen (Framing), der gedankliche Einordnungen und emotionale Bewertungen nahelegt. Jan Nordhoff, Polizeirat aus Bielefeld, hat zum „Framing in der Verkehrsunfallberichterstattung“ eine Masterarbeit vorgelegt. Sie wurde mit dem Förderpreis des Deutschen Verkehrssicherheitsrats ausgezeichnet. Nordhoff untersuchte unter anderem die Blickwinkel, aus denen heraus Unfallberichte der Polizei mehrheitlich formuliert werden. Dabei kommt er zu Ergebnissen, die nachdenklich stimmen. So stellt er beispielsweise fest, dass viele Berichte das tatsächliche Geschehen verharmlosen.

Dramatik nicht erkannt

Laut Nordhoff wurden seit 1950 mehr als 768.000 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet und 31 Mio. Menschen im deutschen Straßenverkehr verletzt. Diese Geschehnisse zu verharmlosen, sei unangemessen. Jeden Tag sterben auf deutschen Straßen acht Menschen. Dabei handelt es sich jedoch nicht regelmäßig um „schicksalhafte, unvermeidbare Nebenerscheinungen des Straßenverkehrs“, sondern um Ereignisse, die zu 90,7 Prozent durch konkretes menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Aus diesem Grund sieht Nordhoff schon den Begriff „Unfall“ als irreführend und verharmlosend an: Unfälle passieren halt, da kann man nichts machen. So oder ähnlich denken die meisten Menschen über Unfälle. Eine solche Einstellung widerspricht jedoch dem polizeilichen Auftrag der Verkehrssicherheitsarbeit und Aufklärung zur Unfallvermeidung. Deshalb sollte die polizeiliche Berichterstattung andere Botschaften und Gefühle vermitteln, die der menschlichen Dramatik des Geschehens näherkommen. Nordhoff stellt fest: „Im Framing-Prozess kann die Polizei direkten Einfluss auf die Emotionen und kognitiven Urteilsprozesse der Bürgerinnen und Bürger zu Verkehrskollisionen nehmen“.

In Unfallberichten neigen Polizei und Medien dazu, bei Verkehrskollisionen die Personenschäden zu relativieren und dafür Sachschäden umso genauer zu benennen.

Medien übernehmen Polizeimeldungen

Die Relevanz der Polizeiberichte für die öffentliche Wahrnehmung verstärkt sich noch dadurch, dass die Medien aktuelle Polizeiberichte in der Regel eins zu eins übernehmen. Journalistinnen haben meist keine darüber hinausgehende Informationen und stufen die Polizei als Quelle „objektiv“ ein. Also werden die Berichte im O-Ton abgedruckt, oft als Kurzmeldungen. Durch die regelmäßige Wiederholung solcher Nachrichten prägt sich der inhaltliche und emotionale Rahmen bei den Leserinnen ein und wird kaum aktiv hinterfragt. So entstehen bei den Lesenden Überzeugungen zum Straßenverkehr und zu Unfallursachen.
Jan Nordhoff ist in seiner Arbeit zwei Fragen nachgegangen: Welche Frames gibt es in den Formulierungen der polizeilichen Verkehrsberichterstattung und welche Effekte gehen damit einher? Zur ersten Frage analysierte er überregional 227 polizeiliche Pressemitteilungen zum Verkehrsunfallgeschehen. Im Ergebnis stellt er dabei eine verschleiernde und verharmlosende Tendenz fest. So wird beispielsweise häufig eine objektbezogene Sprache anstelle einer subjektbezogenen genutzt. Nicht der Autofahrende überfuhr einen Menschen, sondern es heißt „Pkw erfasst Fußgänger“. Damit rückt das Fehlverhalten eines Menschen in den Hintergrund oder, vereinfacht gesagt: Das Auto, also der Gegenstand, wird zum Schuldigen.
Auffällig ist auch, wie oft die bei Berichten zu Kollisionen eher zweitrangigen Automarken benannt werden: „Zusammenstoß eines VW-Passats mit einem roten Opel Corsa.“ Im Untersuchungsmaterial werden Objekte (zum Beispiel Kraftfahrzeuge) häufig mit bestimmten Artikeln formuliert, Subjekte (etwa Menschen) hingegen eher mit unbestimmten Artikeln. So wird unter anderem über einen „Zusammenstoß zwischen dem Pkw Volvo und einem 77-jährigen Fußgänger“ berichtet. Hierdurch wird laut Nordhoff das Einnehmen der Sichtweise des Objekts gefördert.

Passive Sprache

Auch die häufig genutzte passive Sprache kann dazu beitragen, die Verantwortung für Verkehrskollisionen zu verschleiern. Im Passiv zu formulieren schafft Distanz zum Geschehen. Fast jeder zweite Unfallbericht bedient sich dieser Form. Statt zu sagen, „Das Fahrzeug schleuderte auf die andere Straßenseite“ heißt es „Das Fahrzeug wurde auf die andere Straßenseite geschleudert“ oder „… dadurch kam es zum Unfall“. Passiv-Formulierungen lenken vom konkreten Fehlverhalten ab. Aktive Formulierungen hingegen („die Autofahrerin nahm dem Autofahrer die Vorfahrt“) führen dazu, dass das Fehlverhalten in den Fokus gerückt und kritisch bewertet wird. Damit dienen aktive Formulierungen der Verkehrssicherheit.
Unfallfolgen würden in der Berichterstattung dadurch verharmlost, dass überproportional häufig rein materielle Schäden hervorgehoben, oft sogar genau beziffert werden und Berichtende Verletzungen seltener in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellen. Auch wenn Verletzte zu beklagen sind, dabei aber kein Sachschaden entstanden ist, wird diese Tatsache herausgestellt: „Es entstand nach jetzigem Kenntnisstand kein Sachschaden.“
Selbst bei Verkehrskollisionen mit Toten oder Schwerverletzten werden die materiellen Schäden an Fahrzeugen präzise dargestellt. Sie erhalten sehr viel Raum in der Berichterstattung im Vergleich zum deutlich gravierenderen menschlichen Leid. Während also die materiellen Schäden oftmals differenziert benannt werden, sucht man Aussagen zu den konkreten Verletzungen in der Regel vergeblich. Differenziert wird nur in tödlich, leicht oder schwer verletzt. Oftmals werden hier auch Negationen genutzt. Die Rede ist dann von „nicht unerheblichen Verletzungen“ statt „schweren Verletzungen“.
Schäden an materiellen Gegenständen werden allerdings oft präzise beschrieben und sogar eine angebliche Gesamtschadenssumme beziffert. Besonders brisant ist, dass die Kosten für (Schwer-)Verletzte gar nicht in die „Gesamtschadenssumme“ aufgenommen werden, obwohl z. B. Krankenhaus- und Reha-Kosten sehr hoch sind.

Ursachen zuschreiben

Bei 16,5 Prozent aller Unfälle war die Ursache noch unbekannt. Doch nur bei 23,2 Prozent der untersuchten Berichte wurden Unfallursachen klar benannt. Bei 60,3 Prozent wurden die Ursachen relativiert oder es gab dazu keine Aussage. Es ist im Sinne der Verkehrssicherheitsarbeit jedoch wichtig, menschliches Fehlverhalten, wenn es ursächlich für eine Verkehrskollision ist, konkret zu beschreiben. Statt „Der Pkw kam in einer Rechtskurve von der Straße ab“ sollte es heißen: „Der Fahrzeugführer des Pkw verlor nach ersten Erkenntnissen aufgrund zu hoher Geschwindigkeit in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte …“. Nordhoff betont in diesem Zusammenhang: „Diese konkrete Benennung von Fehlverhalten führt den Rezipierenden vor Augen, wie sich die Missachtung von Verkehrsregeln in dem mit Verkehrskollisionen verbundenen Schaden und menschlichem Leid niederschlägt.“
Auch relativierende Berichte zu den Unfallursachen sind häufig. Hier dominiert die Formulierung des „Übersehens“. Der 35-jährige Lkw-Fahrer „übersah den Radfahrer und touchierte ihn“. Ebenfalls häufig zu finden: „Der 20-Jährige bemerkte dies zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.“ Solche Formulierungen wecken Verständnis für die Unfallverursacher: Es kann ja mal vorkommen, dass man etwas übersieht oder etwas zu spät bemerkt. Die Folgen sind dann unvermeidlich.
Jan Nordhoff weist in seiner Arbeit wiederholt darauf hin, dass es beim Untersuchungskomplex „Framing“ noch sehr viel weiteren Forschungsbedarf gäbe. Dies gelte auch für die Frage indirekter Schuldzuweisungen nach Verkehrskollisionen im Rahmen der Medienberichterstattung. Hierzu lägen seines Wissens keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. In der Fahrradbranche kennt man dieses Thema aus der Praxis nur allzu gut. Die Verantwortung wird immer wieder dem Unfallopfer zugeschoben, wenn es heißt, dass die mit dem Rad verunfallte Person „keinen Helm getragen“ habe. Solche Formulierungen sind dazu geeignet, bei den Lesenden den Eindruck einer zumindest teilweisen Mitschuld der Radfahrenden an entstandenen Kopfverletzungen zu erwecken.

Dramatisiert und verharmlost

In der Untersuchung der Polizeiberichte fiel Nordhoff weiter auf, dass 19,4 Prozent der Autor*innen dramatisierend und 27,3 Prozent neutral formulieren. Insgesamt 53,4 Prozent der Formulierungen sind jedoch geeignet, das Unfallgeschehen eher oder stark verharmlosend darzustellen. Als eher verharmlosend gelten Formulierungen, wenn etwa „der Seat der Fahrzeugführerin auf den vorausfahrenden Lkw aufgeschoben« wird, der Mercedes »von der Fahrbahn abkam“, der Fahrzeugführer seinen Lkw „nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen konnte“ (Negativ Umkehrung) „und durch die Vollbremsung auf die Gegenfahrbahn geriet“. Bei Formulierungen dieser Art tritt laut Jan Nordhoff »ein beschönigender Effekt ein, der Fehlverhalten zu verharmlosen imstande ist«. Stark verharmlosend ist es beispielsweise, wenn ein Kleinkraftrad „erst im Garten eines Grundstücks an einer Hausmauer zum Stehen“ kommt, jemand „in ein geparktes Auto fuhr“ oder ein von der Fahrbahn abgekommener Pkw auf der Seite landete. Auch die Worte „touchieren“ oder „übersehen“ oder das „leichte Berühren“ bagatellisieren im Zusammenhang mit einer Kollision zwischen Fahrzeug und Mensch.

„Verletzungen hervorhebende Frames sind aus verkehrsaufklärerischer Sicht zu begrüßen und sollten häufiger Anwendung finden.“

Jan Nordhoff, Polizeirat aus Bielefeld

Wie es besser geht

Im zweiten Teil seiner Arbeit ist Jan Nordhoff der Frage nachgegangen, wie die festgestellten Frames auf die Leserinnen wirken. Dabei fokussierte er auf die Frage, inwieweit damit gewünschte verkehrsaufklärerische Effekte erreicht werden können. Das Hervorheben von Verletzungen in Folge von Verkehrskollisionen dürfte laut Nordhoff eine dramatisierende und emotionalisierende Wirkung haben und Mitgefühl hervorrufen. Dies kann „als eine wesentliche psychologische Strategie zur Stärkung normenkonformen Verhaltens aufseiten der internalen Regelbefolgung klassifiziert werden. Verletzungen hervorhebende Frames sind somit aus verkehrsaufklärerischer Sicht zu begrüßen und sollten häufiger Anwendung finden“, so der Forscher. Dass es dabei nicht um Effekthascherei gehen darf, versteht sich von selbst. In der Praxis dürfte es ein schmaler Grat zwischen förderlichen und nicht zulässigen Formulierungen sein. Um Verletzungen hervorzuheben, müsse man diese konkreter beschreiben als die Sachschäden. Formulierungen wie „die Unfallbeteiligte schlug mit dem Kopf in die Windschutzscheibe ein und erlitt Zertrümmerungen der Gesichtsknochen“ wären unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig – sie würden auch einigen polizeilichen Erlassen und dem Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz sowie den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats widersprechen. Über körperliche Schäden dürfen Journalistin-nen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person berichten. Konkretisierungen der Verletzungen scheiden daher als Option zum Frame-Building aus, wenn keine Rücksprache gehalten werden kann. Sie sind auch nicht zwingend erforderlich, denn es geht letztlich um den Gesamteindruck, den eine Meldung hinterlässt.
Verletzungen als weniger unscheinbar darzustellen, das lässt sich auch erreichen, indem Sachschäden weniger konkretisiert werden, Jour-nalist*innen den Gesamtschaden nicht bilanzieren und Negationen bei den Verletzungsdarstellungen unterlassen. So rücken die Schäden am Mensch eher in den Vordergrund. Auch zusätzliche Informationen über Maßnahmen der Rettungskräfte können helfen. Nordhoff gibt ein Beispiel: „Durch die Verkehrskollision erlitten die Beteiligten schwere Verletzungen, die den Einsatz von Rettungskräften erforderlich machten. Zur weiteren Behandlung mussten die Verletzten in Krankenhäuser verbracht werden.“
Tote oder Verletzte bei Verkehrskollisionen zu personalisieren, ist für die Verkehrssicherheitsarbeit von großer Bedeutung. Das dadurch hervorgerufene Mitgefühl gilt Menschen, die ursächlich durch einen Verkehrsverstoß zu Opfern wurden. Damit wird die Aufmerksamkeit auf die menschlich oft dramatischen Folgen von Verkehrsverstößen gelenkt, anstatt auf Sachschäden an Fahrzeugen. Dies kann zu einer Steigerung der Bereitschaft zu regelkonformem Verkehrsverhalten führen.

Alte Gewohnheiten überwinden

Die von Jan Nordhoff festgestellten Standards der aktuellen Verkehrsberichterstattung entsprechen unseren über Jahrzehnte gelernten Lesegewohnheiten zum Unfallgeschehen. Seine Forderung nach stärkerer Personalisierung und Emotionalisierung und weniger Berichterstattung über konkrete Sachschäden oder Schadenssummen mag für manche Menschen befremdlich wirken, weil durch sie auf den ersten Blick der Eindruck entstehen kann, als ginge der objektive Charakter der Nachrichten verloren („Es war der schwarze BMW eines 40-jährigen Mannes“). Tatsächlich brächte eine solche Interpretation aber nur unsere gelernten Gewohnheiten zum Ausdruck. Im Interesse der Verkehrssicherheitsarbeit ist es notwendig, eine Abkehr von als zwar „neutral“ wahrgenommenen, im Effekt aber verharmlosenden Formulierungen einzuleiten. Die neuen Frames sind in ihrem Kern objektiv, auch wenn sie zunächst dramatisierend wirken mögen.

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