Seit 2017 ist der Radverkehr in Deutschland nur sehr moderat gewachsen. Im ländlichen Raum hat er gar abgenommen. Trotzdem gibt es auch positive Entwicklungen. Das zeigt die Studie „Mobilität in Deutschland 2023“ (MiD), die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Ende März vorgestellt hat.
(erschienen in VELOPLAN, Nr. 02/2025, Juni 2025)
Es ist die vierte Ausgabe der umfassenden Untersuchung „Mobilität in Deutschland“, die seit 2002 veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt zum vierten Mal in Folge, dass die Verkehrsbeteiligung, aber auch die Verkehrsmengen von Fahrrad- und E-Bikes zugenommen haben. Mitunter sind die Zuwächse seit der letzten Ausgabe der Studie fürs Jahr 2017 jedoch eher moderat. Der Anteil des Fahrrads liegt bei 11,2 Prozent an den Alltagswegen und 3,9 Prozent an den zurückgelegten Personenkilometern. Das ist eine kleine Steigerung gegenüber den Werten von 10,9 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent aus dem Jahr 2017. Selbst gegenüber den Ausgangswerten von 2002 liegen die Alltagswege nur 1,9 Prozentpunkte und der Anteil der Personenkilometer nur um 1 Prozentpunkt höher. Auch wenn die Fortschritte prozentual gesehen geringfügig scheinen mögen, betont Burkhard Stork, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands Ende März: „Das ist ein gutes Ergebnis. Fahrrad- und E-Bike haben ihre Bedeutung weiter ausgebaut. Weil in den 21 Jahren seit 2002 die Verkehrsmenge – also die insgesamt zurückgelegten Personenkilometer – massiv gewachsen ist, ist das absolute Wachstum des Fahrradverkehrs noch deutlich größer als hier in den Prozentzahlen unmittelbar zu erkennen.“ Auch in seiner Prognose bleibt der ZIV optimistisch. Stork: „Wir sehen, dass Fahrrad und E-Bike sich weiter durchsetzen konnten – und das wird sich in den kommenden Jahren auch fortsetzen. Wenn jetzt die kommende Bundesregierung und die Politik über alle Ebenen, bis hinein in die Kommunen, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kräftig vorantreiben, werden wir in der MID 2028 noch viel bessere Zahlen sehen können.“ Der Blick auf die absoluten Zahlen macht die Entwicklung des Radverkehrs greifbarer. Die Personenkilometer liegen bei 118 Millionen Kilometern pro Tag (2017: 112). Auch die zurückgelegten Wege auf dem Rad sind im Mittel länger geworden. Verbesserungen zeigen sich etwa in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg. Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen und Thüringen gibt es hingegen Verschlechterungen in Sachen Radverkehr.
„Die gute Nachricht ist: Dort, wo der Radverkehr seit Jahren ernst genommen und kräftig ins Radwegenetz und die Anbindung an den Nahverkehr investiert wird, dort wächst er auch.“
Dr. Caroline Lodemann, ADFC-Bundesgeschäftsführerin
Infrastruktur macht unzufrieden
Der ländliche Raum fällt mit einem Rückgang des Radverkehrsanteils um einen Prozentpunkt auf 6 Prozent weiter ab. Mit Ausnahme des Autoverkehrs zeigt sich bei allen gefragten Verkehrsträgern (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr), dass die Zufriedenheit mit der Verkehrssituation vor Ort ungeachtet der Größe der Städte abgenommen hat. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) zeigt sich recht kritisch gegenüber den Ergebnissen von MiD. Die Unzufriedenheit mit der Infrastruktur liege daran, dass der Radverkehr in mittleren und großen Städten zunimmt, die Infrastruktur aber nicht Schritt halte. Zu schmale, holperige oder abrupt endende Radwege und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern seien hier die prägenden Faktoren. So würden Menschen vom Radverkehr abgeschreckt. Das Ziel von 223 Millionen Personenkilometern im Jahr 2030, welches die Bundesregierung 2019 im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 festgelegt hatte, sei mit dem Tempo der aktuellen Entwicklung nicht zu erreichen. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann sagte am 26. März: „Die gute Nachricht ist: Dort, wo der Radverkehr seit Jahren ernst genommen und kräftig ins Radwegenetz und die Anbindung an den Nahverkehr investiert wird, dort wächst er auch. Das sieht man sehr gut im Norden Deutschlands, aber auch im Südwesten. Das sollte Ansporn für die nächste Bundesregierung sein, den Radverkehr im Sondervermögen Infrastruktur fest zu verankern – und die Mittel auf die jährlich notwendige Fahrradmilliarde aufzustocken. Besonderes Augenmerk braucht dabei der ländliche Raum. Auch in kleineren Orten und auf dem Land wollen die Menschen freie Verkehrsmittelwahl haben und gesund und klimafreundlich mobil sein können. Die nächste Bundesverkehrsministerin, der nächste Bundesverkehrsminister muss den Radverkehr ernstnehmen. Vernünftige, moderne Verkehrspolitik kommt am Potenzial des Radverkehrs nicht vorbei.“ Positiv wertet der ADFC den Einfluss der E-Bikes. Deren Besitzanteil unter den Haushalten ist seit 2019 von 8 auf 21 Prozent gestiegen. Die Gesamtstichprobe der Studie Mobilität in Deutschland lag im Untersuchungszeitraum zwischen Mai 2023 und Juli 2024 bei knapp 220.000 befragten Haushalten. Insgesamt konnten die Studienmacher*innen über eine Million einzelne Wege auswerten.
https://www.veloplan.de/wp-content/uploads/2025/07/200204-fc-0022-ff20-hh-sh-6487-scaled-e1752049692520.jpg15452560Sebastian Gengenbachhttps://www.veloplan.de/wp-content/uploads/2019/08/veloplan-340x156-300x138.pngSebastian Gengenbach2025-06-12 13:20:322025-07-15 10:17:56Mobilität in Deutschland: Mehr Radverkehr – langsam, aber sicher?
Auf schnellstem Weg leiten Navigationssysteme zum Ziel. Dabei fahren Privatfahrzeuge und Lkws auch durch verkehrsberuhigte Wohngebiete. Welche Handlungsspielräume besitzen Anwohner*innen und Städte?
(erschienen in VELOPLAN, Nr. 02/2025, Juni 2025)
Seit Ende 2024 ist die Gärtnerstraße in Friedrichshain-Kreuzberg Fahrradstraße. Nur Anlieger-Pkws sollen hier fahren. Doch Frederik Staab beobachtete, wie der Durchgangsverkehr die Straße zunächst weiter als Schleichweg nutzte. Als Grund vermutet der Anrainer, dass Navigationssysteme in Autos oder auf Smartphones die Fahrradstraße nicht ausweisen. Bei Google Maps beispielsweise können Nutzer*innen fehlende Verkehrsinformationen prinzipiell an die Plattform melden. Dazu muss über die App oder den Browser ein Freitext ausgefüllt werden. Staab berichtet: „Ich hatte die Fahrradstraße bereits gemeldet. Trotzdem navigierte Google Kfz-Verkehr hindurch. Nur jemand, der seinen Navigationspunkt in dieser Straße setzt, dürfte von Google Maps hineingeleitet werden.“ Es dauerte eine Weile, bis die Plattform reagierte und Routen nicht mehr durch die Straße führte.
Es hat gedauert, bis Google die Einbahnstraßenregelung in der Friedrichshainer Gärtnerstraße berücksichtigte. Noch immer muss die Polizei ortsfremde Fahrer*innen ansprechen oder gegen Falschparker*innen vorgehen.
Über 50 Prozent Durchgangsverkehr im Kiez
„Ich glaube, die meisten Menschen gucken nur noch aufs Navi“, sagt Paul Riesenhuber aus dem Neuköllner Körnerkiez. Als er einen Autofahrer auf das „Anlieger frei“-Schild anspricht, lautet dessen Antwort: „Die Navi-Route geht da lang.“ Auf 56 Prozent wurde der anteilige Durchgangsverkehr in seinem Quartier gemessen. Bis der Bezirk 2024 im Rahmen des Verkehrskonzepts Körnerkiez die Umgehungsachse Ilsestraße neu als Fahrradstraße mit gegenläufigen Einbahnstraßen gestaltete. „Mittlerweile ist das bei den großen Navigationsanbietern drin“, bestätigt Riesenhuber. Aber auch das hat gedauert. Ausgewichen wird noch immer. Über die Parallelstraßen. Boris Hekele von Changing Cities gehört zur Karlsgarten-Kiezblog-Initiative. Beruflich mit Datenprozessen befasst, vermutet er, dass Google Maps zunächst ein gehäuftes User-Feedback abwartet, um Partikularinteressen auszuschließen. Auch Hekele wurde irgendwann klar, dass der Navi-Anbieter viel Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet schickt. Mit Druck auf die Politik wurden vorübergehend „Anlieger frei“-Schilder aufgestellt. Als Google Maps weiter den Verkehr durchleitete, meldeten sie das Problem an die Plattform. Zunächst erfolglos. Hekele: „Dann habe ich mich an das Forum von Google gewandt und eine Beschwerde geschrieben. Plötzlich ging alles schnell. Die Durchfahrt durch den Kiez wurde bei Google Maps unterbunden. Die Route wurde über die Hauptstraßen geleitet.“
Sicherheits- und Umweltgefahren durch „Rat Runs“
Was Bewohner*innen der Berliner Kieze schildern, ist wegen der Verbreitung von Google Maps, Waze und anderen Systemen ein globales Phänomen. Informatik-Professor Johannes Schöning von der Universität St. Gallen hat es untersucht. Er sagt: „Das Problem ist, dass die Navi-Geräte egoistisch für jeden Nutzer die schnellste oder effizienteste Route berechnen. Dadurch kommt es zu Zielkonflikten mit der Umgebung und anderen Verkehrsteilnehmern.“ Das Prinzip der schnellsten Route kann ehemals ruhige Nachbarschaften in sogenannte Rat Runs verwandeln und löst eine Kette negativer Effekte aus. Außerörtlicher Verkehr führt zu Staus und längeren Wartezeiten an Kreuzungen. Beim Versuch, diese überfüllten Bereiche zu umgehen, kommt es zu Tempoüberschreitungen und rücksichtslosem Fahrverhalten. Infolgedessen erhöht sich die Unfallgefahr für Fuß- und Radverkehr in Wohngebieten. Bis hin zum „Death by GPS“. Hinzu kommen Auswirkungen auf die Gesundheit durch Lärmbelästigung und Abgase. Auf der Suche nach Lösungen analysierten Schöning und sein Team Zeitungsartikel aus der Nachrichtendatenbank Nexis Uni. „Bei 90 Artikeln waren wir in der Lage, die Nadel auf Google Maps zu setzen und zu sagen, was dort passiert ist und was die Einflussfaktoren waren“, erläutert Schöning. „Es gab zu zwei Drittel verkehrsbezogene Effekte wie Störungen der Straßenverhältnisse. Ein Drittel waren sicherheitsrelevante, wie die Beeinträchtigungen von Fußgängern. Darunter Staus, Missachtung von Verkehrsregeln, Verschmutzung, Unfälle und Fahrbahnbeschädigungen. Es gab Sicherheitsrisiken, weil Lkws durch 30er-Zonen geleitet wurden.“
Über die Hälfte Durchgangsverkehr zählte man im Neuköllner Kiez um die Ilsestraße. Seitdem sie zur Fahrradstraße umgebaut wurde, wird per Navi-Route über die angrenzenden Wohnstraßen ausgewichen.
Behördliche Lösung erfolgreicher als private
Zu den am häufigsten genannten Lösungsansätzen gehören Straßensperrungen, die Einführung von Beschilderungen, Tempolimits, die Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen, Abbiegeverbote. Auch die vollständige Entfernung von Straßen aus der App, Installation von Bremsschwellen, die Entwicklung spezieller Navigationstechnologie für Lkw, Einführung von Einbahnstraßen und die Meldung von Scheinstaus und Scheinunfällen sind denkbare Handlungsschritte. Kiez-Bewohner Boris Hekele denkt sogar an Lösungen, die über ein gesetzliches Regulativ hinausreichen: „Eine Regulation kann auch technisch funktionieren. Bestimmte Bereiche sollten für Autos digital gesperrt werden. Das Fahrzeug bekommt einen Alarm, hier liegt ein Wohngebiet, da darfst du nicht durchfahren. Geht man einen Schritt weiter, kann mit dem Lenkrad nicht mehr reingelenkt werden in den Kiez, weil es digital gesperrt ist.“ Doch welche dieser Vorschläge funktionieren überhaupt? Das Schöning-Team hat Verkehrsstörungen und Lösungsansätze in einer Matrix gegenübergestellt. Dabei wurde zwischen Ansätzen der verantwortlichen Behörden und der betroffenen Anrainer unterschieden. Für einen Beobachtungszeitraum von drei bis sechs Monaten waren Ansätze, die durch die Behörden implementiert wurden, im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel erfolgreicher als die durch Anwohnerinnen. „Manche Maßnahmen funktionierten überhaupt nicht“, sagt Schöning. Etwa Scheinunfälle oder Scheinstaus an die Apps zu melden. „Straßen von der App zu entfernen, funktioniert bei den Behörden, nicht bei den Anwohnern. Da ist die Straße immer wieder aufgetaucht in den Maps.“ Dass staatliche Stellen erfolgreicher sind, wird mit einer erhöhten Sichtbarkeit der umgesetzten Maßnahmen erklärt. Änderungen bestehender Vorschriften oder Gesetze, Abbiegeverbote, Gewichtsbeschränkungen oder zusätzliche Gebühren für Fahrerinnen auf Hauptstraßen erweisen sich daher als praxistaugliche Optionen.
Verkehrsplanung vor gleichem Dilemma wie Anrainer
Abseits von Infrastrukturmaßnahmen bleiben lokalen Verkehrsplaner*innen den Plattformen gegenüber die Hände gebunden. Hauptproblem ist die schnelle Aktualisierung von Karten. Bis eine neue Straße amtlich vermessen, gemeldet und eingepflegt ist, kann allein schon bis zu einem Jahr vergehen. Aber wie kommt die amtliche Änderung in die Karten der privaten Systemanbieter? Tobias Schunn aus Bietigheim-Bissingen ist als stellvertretender Amtsleiter für die Verkehrsplanung und die Geodaten der Kreisstadt zuständig. Er sagt: „Als Stadtverwaltung können wir nicht leisten, jede Änderung einzeln in jedes System einzupflegen. Wir schicken die Information einmal per E-Mail raus, und die privaten Anbieter können das übernehmen. Vor allem bei TomTom funktioniert das zuverlässig.“ So hätte er es auch gern bei Google Maps gehandhabt. Doch die Plattform stellt keine E-Mail-Adresse für Kommunen bereit. „Bei Google müssen wir unsere Änderungsvorschläge wie jeder private Nutzer in diesen Editor eintragen“, sagt Schunn.
„Bei Google müssen wir unsere Änderungsvorschläge wie jeder private Nutzer in diesen Editor eintragen.“
Tobias Schunn, Verkehrsplaner aus Bietigheim-Bissingen
Früher eine durchgehende Straße, heute Sackgasse für Privatfahrzeuge. Aufgrund der vorgeschlagenen Strecke der Google-Maps-App blockierten Lkws weiterhin diese Feuerwehr-Zufahrt in Bietigheim-Bissingen.
Neuer Radweg von Google Maps abgelehnt
Dabei kann es sogar passieren, dass eine amtliche Änderung abgelehnt wird. Tobias Schunn: „Wir haben eine Straße entfernt, weil sie nur noch als Radweg genutzt werden kann. Google Maps hat unsere Änderungsvorschläge einfach abgelehnt und gesagt, das ist nicht so und die Straße im System gelassen.“ Ein halbes Jahr musste die Stadt warten, bis das endlich korrigiert wurde. In einem anderen Fall bogen trotz einer Straßenverlegung Lkws weiter falsch in eine Grundstückszufahrt für die Feuerwehr ein. Das war durch aufwendige Fahrbahnmarkierungen und Schranken kenntlich gemacht. „Alle haben sich gefragt, wieso passiert das?“, erzählt Schunn. „Bis ich festgestellt habe, in Google Maps war eben die Straße noch nicht richtig dargestellt. Also habe ich das dort gemeldet. Das hat funktioniert.“ Zwar ließen sich Schleichverkehre bei neuerer Stadt- und Verkehrsplanung verhindern, sagt Schunn. Etwa indem Zufahrten so gelegt werden, dass keine attraktive Durchfahrtsverbindung entsteht und Wohngebiete nur punktuell über eine Stichstraße an Hauptstraßen angebunden werden. „Wichtig wäre, dass das Kartenmaterial aktuell ist. Dazu könnte man sich eine gesetzliche Regelung ausdenken. Dass es zumindest eine Anlaufstelle gibt bei den Kartendienstleistern, die Änderungen sofort übernimmt.“
Plädoyer für einen Social-Routing-Ansatz
Johannes Schöning sagt auch, dass die heute bekannten Lösungen lediglich die Symptome des großflächigen Einsatzes von Navigationstechnologien bekämpfen. Um soziale Externalitäten zu vermeiden, könnten bestehende Navigationstechnologien Nutzerinnen über Folgen ihrer Route informieren. Zum Beispiel die Störung des Schulschlusses oder die Lärmbelästigung in den Abendstunden. Der Kontext könnte es Fahrerinnen ermöglichen, verantwortlich Entscheidungen zu treffen und freiwillig ein paar Minuten länger auf einer stark befahrenen Autobahn zu bleiben, um andererseits die negativen Auswirkungen auf Anrainer zu minimieren. Solche Kriterien ließen sich in die Routing-Algorithmen integrieren. Verkehrslärmpegel, CO2-Emissionen, Tempolimits, straßenspezifische Lautstärkebegrenzungen und Randomisierung können in die Routenoptimierung einbezogen werden. Am Ende stünde ein Social-Routing-Ansatz. Mit gerechterer Verkehrsverteilung, weniger Störungen vor der Haustür und einer besseren Ausrichtung auf ein nachhaltiges Stadtleben.
„Man müsste regulatorisch einwirken“
Fragen an Johannes Schöning, Informatik-Professor an der Universität St. Gallen in der Schweiz
Wie können lokale Verkehrsplaner*innen auf globale Navi-Anbieter einwirken? Ein guter Hebel wäre es, wenn Unternehmen wie Google, Apple oder TomTom einen Gegenwert erkennen. Das heißt, es fließen auch Meta-Daten wie über den Belag von Radwegen von der Behörde an sie. Aber diese kleinräumigen Interessen sind nicht Teil des Geschäftsmodells der großen Tech-Firmen. Deshalb denke ich, man müsste regulatorisch einwirken und das nicht dem freien Markt überlassen. In 20 oder 25 Jahren fließen 60 Prozent des Verkehres autonom. Wer darf bestimmen, wo dieser Verkehr hinfließt? Ich glaube, wir unterschätzen die Wirkkraft der Algorithmen. Obwohl ich die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei Google und Apple schätze, würde ich mich besser fühlen, wenn dort eine staatliche Stelle draufschauen könnte.
Waze hat sein System geöffnet, um lokalen Behörden die Interaktion mit Verkehrs- und Routingdaten zu ermöglichen. Ist das für jede Kommune machbar? Ja, das ist auf jeden Fall machbar. Waze ist ein Tochterunternehmen von Google und verfolgt einen Crowdsourcing-Ansatz. Sodass ich nicht nur als Behörde, sondern auch als Einzelperson aktiv Änderungen melden kann. Natürlich ist das ein Experimentierfeld der Unternehmen, ob das als Quelle dienen kann. Nutzt man Google Maps auf einem Android-Handy, meldet man ja schon ungewollt Daten zurück an Google. Damit kriegen sie Stauinformationen sehr genau hin. Und da macht man so sich noch mal ein bisschen prominenter.
Was halten Sie von der Idee, Nutzer*innenverhalten durch Design-Implikationen zu beeinflussen? Das fände ich eine spannende Richtung, die man den Großen in die Pflichtenhefte schreiben könnte. Warum wird mir selbst bei kleineren Strecken durch Google Maps stets das Auto als Modalität vorgeschlagen? Weil der Aufbau der Navigations- und Verkehrssysteme autozentriert gestaltet wurde. Das ist ein Grundproblem. Die Fahrradinfrastruktur wird daneben oder darüber gelegt. Würde man es umkehren, das fände ich interessant. Man könnte es auch so regulieren, dass als erstes das Fahrrad oder der Fußweg vorgeschlagen wird und ich bewusst auf das Auto umwählen muss. Aus Programmiersicht wäre das eine Kleinigkeit, wenn Google Maps bei jedem städtischen U-Bahn-Weg unter zwei Kilometern keine Autoroute vorschlagen darf, sondern erst eine Fahrrad- oder Fußgängerroute. Dazu braucht es einen großen politischen Willen. Solche kleinen Design-Implikationen im Interface würde vielleicht zum Umdenken der Nutzerinnen und Nutzer führen.
Bilder: stock.adobe.com – Siam, Frederik Staab, wscher, Johannes Schöning, Tobias Schunn
Ist es angemessen, Verkehrskollisionen als „Unfälle“ zu bezeichnen? Warum sind Berichte über Verkehrsunfälle oft verharmlosend? Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat die Berichterstattung in ihrer heutigen Form?
(erschienen in VELOPLAN, Nr. 02/2025, Juni 2025)
„Vierjähriger läuft gegen Auto“, „Unfall durch Sekundenschlaf“, „Radfahrerin kollidiert mit Pkw“ – im Presseportal (https://www.presseportal.de/blaulicht/) finden sich täglich die lokalen und regionalen Unfallberichte der Polizei. Was zunächst ganz sachlich und nüchtern klingt, setzt allerdings durch die Auswahl der jeweiligen Informationen sowie durch die jeweils gewählten Formulierungen einen Rahmen (Framing), der gedankliche Einordnungen und emotionale Bewertungen nahelegt. Jan Nordhoff, Polizeirat aus Bielefeld, hat zum „Framing in der Verkehrsunfallberichterstattung“ eine Masterarbeit vorgelegt. Sie wurde mit dem Förderpreis des Deutschen Verkehrssicherheitsrats ausgezeichnet. Nordhoff untersuchte unter anderem die Blickwinkel, aus denen heraus Unfallberichte der Polizei mehrheitlich formuliert werden. Dabei kommt er zu Ergebnissen, die nachdenklich stimmen. So stellt er beispielsweise fest, dass viele Berichte das tatsächliche Geschehen verharmlosen.
Dramatik nicht erkannt
Laut Nordhoff wurden seit 1950 mehr als 768.000 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet und 31 Mio. Menschen im deutschen Straßenverkehr verletzt. Diese Geschehnisse zu verharmlosen, sei unangemessen. Jeden Tag sterben auf deutschen Straßen acht Menschen. Dabei handelt es sich jedoch nicht regelmäßig um „schicksalhafte, unvermeidbare Nebenerscheinungen des Straßenverkehrs“, sondern um Ereignisse, die zu 90,7 Prozent durch konkretes menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Aus diesem Grund sieht Nordhoff schon den Begriff „Unfall“ als irreführend und verharmlosend an: Unfälle passieren halt, da kann man nichts machen. So oder ähnlich denken die meisten Menschen über Unfälle. Eine solche Einstellung widerspricht jedoch dem polizeilichen Auftrag der Verkehrssicherheitsarbeit und Aufklärung zur Unfallvermeidung. Deshalb sollte die polizeiliche Berichterstattung andere Botschaften und Gefühle vermitteln, die der menschlichen Dramatik des Geschehens näherkommen. Nordhoff stellt fest: „Im Framing-Prozess kann die Polizei direkten Einfluss auf die Emotionen und kognitiven Urteilsprozesse der Bürgerinnen und Bürger zu Verkehrskollisionen nehmen“.
In Unfallberichten neigen Polizei und Medien dazu, bei Verkehrskollisionen die Personenschäden zu relativieren und dafür Sachschäden umso genauer zu benennen.
Medien übernehmen Polizeimeldungen
Die Relevanz der Polizeiberichte für die öffentliche Wahrnehmung verstärkt sich noch dadurch, dass die Medien aktuelle Polizeiberichte in der Regel eins zu eins übernehmen. Journalistinnen haben meist keine darüber hinausgehende Informationen und stufen die Polizei als Quelle „objektiv“ ein. Also werden die Berichte im O-Ton abgedruckt, oft als Kurzmeldungen. Durch die regelmäßige Wiederholung solcher Nachrichten prägt sich der inhaltliche und emotionale Rahmen bei den Leserinnen ein und wird kaum aktiv hinterfragt. So entstehen bei den Lesenden Überzeugungen zum Straßenverkehr und zu Unfallursachen. Jan Nordhoff ist in seiner Arbeit zwei Fragen nachgegangen: Welche Frames gibt es in den Formulierungen der polizeilichen Verkehrsberichterstattung und welche Effekte gehen damit einher? Zur ersten Frage analysierte er überregional 227 polizeiliche Pressemitteilungen zum Verkehrsunfallgeschehen. Im Ergebnis stellt er dabei eine verschleiernde und verharmlosende Tendenz fest. So wird beispielsweise häufig eine objektbezogene Sprache anstelle einer subjektbezogenen genutzt. Nicht der Autofahrende überfuhr einen Menschen, sondern es heißt „Pkw erfasst Fußgänger“. Damit rückt das Fehlverhalten eines Menschen in den Hintergrund oder, vereinfacht gesagt: Das Auto, also der Gegenstand, wird zum Schuldigen. Auffällig ist auch, wie oft die bei Berichten zu Kollisionen eher zweitrangigen Automarken benannt werden: „Zusammenstoß eines VW-Passats mit einem roten Opel Corsa.“ Im Untersuchungsmaterial werden Objekte (zum Beispiel Kraftfahrzeuge) häufig mit bestimmten Artikeln formuliert, Subjekte (etwa Menschen) hingegen eher mit unbestimmten Artikeln. So wird unter anderem über einen „Zusammenstoß zwischen dem Pkw Volvo und einem 77-jährigen Fußgänger“ berichtet. Hierdurch wird laut Nordhoff das Einnehmen der Sichtweise des Objekts gefördert.
Passive Sprache
Auch die häufig genutzte passive Sprache kann dazu beitragen, die Verantwortung für Verkehrskollisionen zu verschleiern. Im Passiv zu formulieren schafft Distanz zum Geschehen. Fast jeder zweite Unfallbericht bedient sich dieser Form. Statt zu sagen, „Das Fahrzeug schleuderte auf die andere Straßenseite“ heißt es „Das Fahrzeug wurde auf die andere Straßenseite geschleudert“ oder „… dadurch kam es zum Unfall“. Passiv-Formulierungen lenken vom konkreten Fehlverhalten ab. Aktive Formulierungen hingegen („die Autofahrerin nahm dem Autofahrer die Vorfahrt“) führen dazu, dass das Fehlverhalten in den Fokus gerückt und kritisch bewertet wird. Damit dienen aktive Formulierungen der Verkehrssicherheit. Unfallfolgen würden in der Berichterstattung dadurch verharmlost, dass überproportional häufig rein materielle Schäden hervorgehoben, oft sogar genau beziffert werden und Berichtende Verletzungen seltener in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellen. Auch wenn Verletzte zu beklagen sind, dabei aber kein Sachschaden entstanden ist, wird diese Tatsache herausgestellt: „Es entstand nach jetzigem Kenntnisstand kein Sachschaden.“ Selbst bei Verkehrskollisionen mit Toten oder Schwerverletzten werden die materiellen Schäden an Fahrzeugen präzise dargestellt. Sie erhalten sehr viel Raum in der Berichterstattung im Vergleich zum deutlich gravierenderen menschlichen Leid. Während also die materiellen Schäden oftmals differenziert benannt werden, sucht man Aussagen zu den konkreten Verletzungen in der Regel vergeblich. Differenziert wird nur in tödlich, leicht oder schwer verletzt. Oftmals werden hier auch Negationen genutzt. Die Rede ist dann von „nicht unerheblichen Verletzungen“ statt „schweren Verletzungen“. Schäden an materiellen Gegenständen werden allerdings oft präzise beschrieben und sogar eine angebliche Gesamtschadenssumme beziffert. Besonders brisant ist, dass die Kosten für (Schwer-)Verletzte gar nicht in die „Gesamtschadenssumme“ aufgenommen werden, obwohl z. B. Krankenhaus- und Reha-Kosten sehr hoch sind.
Ursachen zuschreiben
Bei 16,5 Prozent aller Unfälle war die Ursache noch unbekannt. Doch nur bei 23,2 Prozent der untersuchten Berichte wurden Unfallursachen klar benannt. Bei 60,3 Prozent wurden die Ursachen relativiert oder es gab dazu keine Aussage. Es ist im Sinne der Verkehrssicherheitsarbeit jedoch wichtig, menschliches Fehlverhalten, wenn es ursächlich für eine Verkehrskollision ist, konkret zu beschreiben. Statt „Der Pkw kam in einer Rechtskurve von der Straße ab“ sollte es heißen: „Der Fahrzeugführer des Pkw verlor nach ersten Erkenntnissen aufgrund zu hoher Geschwindigkeit in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte …“. Nordhoff betont in diesem Zusammenhang: „Diese konkrete Benennung von Fehlverhalten führt den Rezipierenden vor Augen, wie sich die Missachtung von Verkehrsregeln in dem mit Verkehrskollisionen verbundenen Schaden und menschlichem Leid niederschlägt.“ Auch relativierende Berichte zu den Unfallursachen sind häufig. Hier dominiert die Formulierung des „Übersehens“. Der 35-jährige Lkw-Fahrer „übersah den Radfahrer und touchierte ihn“. Ebenfalls häufig zu finden: „Der 20-Jährige bemerkte dies zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.“ Solche Formulierungen wecken Verständnis für die Unfallverursacher: Es kann ja mal vorkommen, dass man etwas übersieht oder etwas zu spät bemerkt. Die Folgen sind dann unvermeidlich. Jan Nordhoff weist in seiner Arbeit wiederholt darauf hin, dass es beim Untersuchungskomplex „Framing“ noch sehr viel weiteren Forschungsbedarf gäbe. Dies gelte auch für die Frage indirekter Schuldzuweisungen nach Verkehrskollisionen im Rahmen der Medienberichterstattung. Hierzu lägen seines Wissens keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. In der Fahrradbranche kennt man dieses Thema aus der Praxis nur allzu gut. Die Verantwortung wird immer wieder dem Unfallopfer zugeschoben, wenn es heißt, dass die mit dem Rad verunfallte Person „keinen Helm getragen“ habe. Solche Formulierungen sind dazu geeignet, bei den Lesenden den Eindruck einer zumindest teilweisen Mitschuld der Radfahrenden an entstandenen Kopfverletzungen zu erwecken.
Dramatisiert und verharmlost
In der Untersuchung der Polizeiberichte fiel Nordhoff weiter auf, dass 19,4 Prozent der Autor*innen dramatisierend und 27,3 Prozent neutral formulieren. Insgesamt 53,4 Prozent der Formulierungen sind jedoch geeignet, das Unfallgeschehen eher oder stark verharmlosend darzustellen. Als eher verharmlosend gelten Formulierungen, wenn etwa „der Seat der Fahrzeugführerin auf den vorausfahrenden Lkw aufgeschoben« wird, der Mercedes »von der Fahrbahn abkam“, der Fahrzeugführer seinen Lkw „nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen konnte“ (Negativ Umkehrung) „und durch die Vollbremsung auf die Gegenfahrbahn geriet“. Bei Formulierungen dieser Art tritt laut Jan Nordhoff »ein beschönigender Effekt ein, der Fehlverhalten zu verharmlosen imstande ist«. Stark verharmlosend ist es beispielsweise, wenn ein Kleinkraftrad „erst im Garten eines Grundstücks an einer Hausmauer zum Stehen“ kommt, jemand „in ein geparktes Auto fuhr“ oder ein von der Fahrbahn abgekommener Pkw auf der Seite landete. Auch die Worte „touchieren“ oder „übersehen“ oder das „leichte Berühren“ bagatellisieren im Zusammenhang mit einer Kollision zwischen Fahrzeug und Mensch.
„Verletzungen hervorhebende Frames sind aus verkehrsaufklärerischer Sicht zu begrüßen und sollten häufiger Anwendung finden.“
Jan Nordhoff, Polizeirat aus Bielefeld
Wie es besser geht
Im zweiten Teil seiner Arbeit ist Jan Nordhoff der Frage nachgegangen, wie die festgestellten Frames auf die Leserinnen wirken. Dabei fokussierte er auf die Frage, inwieweit damit gewünschte verkehrsaufklärerische Effekte erreicht werden können. Das Hervorheben von Verletzungen in Folge von Verkehrskollisionen dürfte laut Nordhoff eine dramatisierende und emotionalisierende Wirkung haben und Mitgefühl hervorrufen. Dies kann „als eine wesentliche psychologische Strategie zur Stärkung normenkonformen Verhaltens aufseiten der internalen Regelbefolgung klassifiziert werden. Verletzungen hervorhebende Frames sind somit aus verkehrsaufklärerischer Sicht zu begrüßen und sollten häufiger Anwendung finden“, so der Forscher. Dass es dabei nicht um Effekthascherei gehen darf, versteht sich von selbst. In der Praxis dürfte es ein schmaler Grat zwischen förderlichen und nicht zulässigen Formulierungen sein. Um Verletzungen hervorzuheben, müsse man diese konkreter beschreiben als die Sachschäden. Formulierungen wie „die Unfallbeteiligte schlug mit dem Kopf in die Windschutzscheibe ein und erlitt Zertrümmerungen der Gesichtsknochen“ wären unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig – sie würden auch einigen polizeilichen Erlassen und dem Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz sowie den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats widersprechen. Über körperliche Schäden dürfen Journalistin-nen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person berichten. Konkretisierungen der Verletzungen scheiden daher als Option zum Frame-Building aus, wenn keine Rücksprache gehalten werden kann. Sie sind auch nicht zwingend erforderlich, denn es geht letztlich um den Gesamteindruck, den eine Meldung hinterlässt. Verletzungen als weniger unscheinbar darzustellen, das lässt sich auch erreichen, indem Sachschäden weniger konkretisiert werden, Jour-nalist*innen den Gesamtschaden nicht bilanzieren und Negationen bei den Verletzungsdarstellungen unterlassen. So rücken die Schäden am Mensch eher in den Vordergrund. Auch zusätzliche Informationen über Maßnahmen der Rettungskräfte können helfen. Nordhoff gibt ein Beispiel: „Durch die Verkehrskollision erlitten die Beteiligten schwere Verletzungen, die den Einsatz von Rettungskräften erforderlich machten. Zur weiteren Behandlung mussten die Verletzten in Krankenhäuser verbracht werden.“ Tote oder Verletzte bei Verkehrskollisionen zu personalisieren, ist für die Verkehrssicherheitsarbeit von großer Bedeutung. Das dadurch hervorgerufene Mitgefühl gilt Menschen, die ursächlich durch einen Verkehrsverstoß zu Opfern wurden. Damit wird die Aufmerksamkeit auf die menschlich oft dramatischen Folgen von Verkehrsverstößen gelenkt, anstatt auf Sachschäden an Fahrzeugen. Dies kann zu einer Steigerung der Bereitschaft zu regelkonformem Verkehrsverhalten führen.
Alte Gewohnheiten überwinden
Die von Jan Nordhoff festgestellten Standards der aktuellen Verkehrsberichterstattung entsprechen unseren über Jahrzehnte gelernten Lesegewohnheiten zum Unfallgeschehen. Seine Forderung nach stärkerer Personalisierung und Emotionalisierung und weniger Berichterstattung über konkrete Sachschäden oder Schadenssummen mag für manche Menschen befremdlich wirken, weil durch sie auf den ersten Blick der Eindruck entstehen kann, als ginge der objektive Charakter der Nachrichten verloren („Es war der schwarze BMW eines 40-jährigen Mannes“). Tatsächlich brächte eine solche Interpretation aber nur unsere gelernten Gewohnheiten zum Ausdruck. Im Interesse der Verkehrssicherheitsarbeit ist es notwendig, eine Abkehr von als zwar „neutral“ wahrgenommenen, im Effekt aber verharmlosenden Formulierungen einzuleiten. Die neuen Frames sind in ihrem Kern objektiv, auch wenn sie zunächst dramatisierend wirken mögen.
Handlungsempfehlungen
Jan Nordhoff hat seine Masterarbeit „Framing in der Verkehrsunfallberichterstattung“ mit Handlungsempfehlungen abgeschlossen: Er appelliert dafür, sich der Wirkung der Pressemitteilungen stärker bewusst zu werden und sie so zu formulieren, dass auch Belange der Verkehrsaufklärung dabei zum Tragen kommen. Thematische Schwerpunkte können dabei helfen, in Verbindung mit den Meldungen über Verkehrskollisionen zugleich auf Aktionen der Verkehrssicherheitsarbeit hinzuweisen. Der Begriff „Verkehrsunfall“ sollte laut Nordhoff nur in den wenigen Fällen (9,3 Prozent) Verwendung finden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass kein menschliches Fehlverhalten ursächlich ist. Er empfiehlt stattdessen Begriffe wie Zusammenstoß oder Verkehrskollision. Die Mitteilungen selbst sollten so formuliert sein, dass das menschliche Leid sichtbar wird Sachschäden in den Hintergrund treten. Allgemein sollte in aktiver Sprache und aus der Perspektive der relevanten Personen berichtet werden und nicht abstrakt über die beteiligten Fahrzeuge. Verharmlosende und relativierende Formulierungen sollten vermieden werden, damit keine Tatanreize entstehen. Ursachen der Verkehrskollisionen gilt es klar zu benennen, gegebenenfalls auch im Nachhinein als Update.