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Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) will die rechtliche Definition des Elektrofahrrads präzisieren. 750 Watt Spitzenleistung, ein festes Unterstützungsverhältnis und Gewichtsgrenzen sollen die Grauzonen schließen, in die der Markt sich gerade hineinentwickelt. In der Branche ist das Papier umstritten. Ist der Vorschlag eine vorauseilende Selbstbeschränkung ohne belastbare Grundlage? Oder Ausdruck der berechtigten Sorge, am Ende einen ganzen Markt verlieren zu können?

(erschienen in VELOPLAN, Nr. 02/2026, Juni 2026)


Hinter der Regulierungsdebatte steht ein juristisches Fundament, das fragiler ist, als vielen bewusst ist. Der Gesetzgeber geht im Grundsatz davon aus, dass jedes fremdangetriebene Fahrzeug typgenehmigungspflichtig ist. Das Pedelec mit 25 km/h ist keine eigene Fahrzeugklasse, sondern eine Ausnahme in der EU-Typgenehmigungsverordnung. „Wir leben im Moment nur von einer Ausnahme. Im Gesetzestext steht nicht einmal etwas Präzises drin. Das ist schon Glück, dass wir da so drinstehen“, so Tim Salatzki, beim ZIV für Normung und Technik zuständig.
Konkret beschreibt die Ausnahme ein Fahrzeug mit elektrischer Tretunterstützung, dessen Nenndauerleistung 250 Watt nicht überschreitet und dessen Motor bei 25 km/h abregelt. Das ist alles. Was Spitzenleistung sein darf, wie lange ein Motor in Hochlast arbeiten kann, wie viel die Fahrer*innen einbringen müssen, ab welchem Gewicht das Fahrzeug die Fahrradphysik verlässt, steht nirgends. Diese Lücken waren jahrelang akademisch. Mit den Hochleistungsantrieben von heute stellen sich inzwischen viele kritische Fragen.

Ein Vorschlag und seine Kritik

Drei Präzisierungen sollen laut ZIV festschreiben, was rechtlich noch als Fahrrad mit Tretunterstützung gelten darf. Der Vorschlag lautet wie folgt: erstens eine Obergrenze bei 750 Watt Spitzenleistung. Zweitens ein klar definiertes Verhältnis zwischen Trittleistung und Motorbeitrag, maximal eins zu vier. Drittens ein Deckel beim Gesamtgewicht und Sonderregelungen jenseits von 300 kg Gewicht.
In der Wahrnehmung der Kriti­kerin­nen liest sich das wie eine Verteidigungsschrift der Etablierten. Bosch sichere seine Pfründe, neue Anbieter sollten die Tür wieder zugeschoben bekommen, zu einem Zeitpunkt, wo sie gerade einmal einen Fuß im Markt haben. Salatzki weist das zurück. Das Papier sei das Ergebnis anderthalbjähriger Erarbeitung im Verband, mit 140 Mitgliedern im Adressverteiler. „Das ist keine Bosch-Position, sondern eine ZIV-Position.“ Hier haben sich die verschiedensten Marktteilnehmerinnen eingebracht, denen es auch nicht um die Antriebshersteller geht. Es geht ihnen darum, einen Worst Case für den Markt abzuwenden. Salatzki skizziert ihn so: „Was passieren könnte, ist, dass das alles keine Fahrräder mehr sind, Punkt. Auch rückwirkend keine Fahrräder mehr, sondern typgenehmigungspflichtige Kraftfahrzeuge.“ Das bedeute dann Versicherungspflicht, Führerschein, Helmpflicht, keine Radwege. „Der Markt bricht um 50 Prozent ein.“ Zu überlegen, wie realistisch das ist, ist bereits schwierig. Beim bereits vorhandenen E-Bike-Bestand sei Eigentumsschutz wahrscheinlicher, aber Nutzungsrechte wie das Betretungsrecht im Wald könnten eingeschränkt werden. Das allein würde erhebliche Auswirkungen haben.
Salatzki weist auch darauf hin, dass die Problematik nicht erst mit den neuesten Antrieben auf dem Tisch lag. Bereits vor vier bis fünf Jahren habe man sich damit befasst. „Wenn man sich die Regulierung anschaut, sieht man, was unreguliert ist. Da muss man kein Hellseher sein“, so Salatzki. Erste Antriebssysteme mit grob arbeitenden Kadenzsensoren hätten schon damals die Richtung erkennen lassen, in die sich der Markt entwickelt.

Drei unregulierte Flanken

Drei Punkte will der ZIV präzisieren. Beim Parameter Spitzenleistung geht es um die Lücke zwischen den heute regulierten 250 Watt Nenndauerleistung und der tatsächlichen Motorabgabe. Die 250 Watt sind ein thermischer Endwert. Wie lange ein Motor zuvor 750, 1000 oder 1500 Watt liefern darf, regelt niemand. Bei gutem Thermomanagement können das zwanzig Minuten Dauer-Hochleistung sein. „Wenn er mir über den Zeitraum 1000 oder 2000 Watt liefert, weit jenseits dessen, was selbst Spitzenathleten auf die Pedale bringen, dann ist das kein Fahrrad mehr“, ist Salatzki überzeugt.
Beim Pedalierverhältnis ist die Lage ähnlich unklar. Die Regulierung verlangt, dass der Fahrer pedaliert. Welche Kadenz, welche Eigenleistung das voraussetzt, lässt sie offen.
Beim Gesamtgewicht orientiert sich der ZIV an der EN 17860, konkret 250 Kilogramm für einspurige und 300 Kilogramm für mehrspurige Fahrzeuge. Es soll gerade nicht ein neues Regelwerk geschaffen werden, so Salatzki, sondern die bestehenden Parameter präzisiert.

Wie aus der Pogačar-Kurve 750 Watt wurden

Warum gerade 750 Watt als Maximalleistung? Die Zahl hat zwei Anker. Der erste ist physiologisch. Der ZIV stützt sich auf reale Leistungswerte von Radfahrenden. Selbst Eliteathleten bewegen sich bei kurzen Spitzen bei „nur“ etwa 1000 Watt. Ein Tadej Pogačar bringt nach einer kompletten Etappe im Zielsprint rund 1200 Watt auf die Pedale, viel mehr wird es auch bei den Sprintstars nicht. Die 750-Watt-Linie liege bewusst deutlich über der Eigenleistung normaler Radfahrer*innen. „Wir wollen den Bogen nicht überspannen“, erklärt Salatzki. Wichtig sei die Lesart der Zahl. Es gehe nur um die Unterstützungsleistung. Was der Fahrer selbst eintritt, kommt obendrauf. Ein trainierter Fahrer mit eigenen 750 Watt bringt faktisch 1500 Watt Leistung aufs Hinterrad.
Der zweite Anker ist industriepolitisch und in der bisherigen Debatte unterbelichtet. In den USA gilt für Class-1-E-Bikes ebenfalls eine Grenze von 750 Watt, dort als ein PS bezeichnet. Wer als Antriebshersteller weltweit verkaufen will, kann seine Aggregate mit dieser Linie für beide Märkte gleich auslegen. Aus Sicht der Indus­trie bedeutet das skalierbare Plattformen, einheitliche Zertifizierungen und ein global vermarktbares Produktportfolio statt zweier paralleler Entwicklungsstränge. Eine 750-Watt-Norm hätte damit auch produktstrategischen Wert.
Trotzdem bleibt die Kritik daran: Wieso braucht es diese Beschränkung? Ist nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h der stärkere Hebel, die Leistungsentwicklung im Zaum zu halten? Zumindest in der Stadt ist die Begrenzung auf 25 km/h ein wirksamer Riegel. Wer in drei Sekunden auf Tempo ist, fährt danach trotzdem in der Regel nur 25 km/h und damit langsamer als jeder Rennradfahrer auf gleicher Strecke.
Im Gelände kippt das Bild. Wo Pedelec-Fahrer, Radfahrer und Wanderer aufeinandertreffen, wird aus dem Geschwindigkeitsunterschied schnell ein Konflikt. „Wenn jemand mit 25 km/h den Berg hochfährt, wo man eigentlich nicht erwarten würde, dass er das tut, ist das Konfliktpotenzial deutlich größer“, lautet die Befürchtung. Hinzu kommt, dass hohe Dauerleistung Steigungen erschließt, die mit klassischer Pedelec-Leistung schlicht nicht zu fahren wären. Wenn dieser Konflikt einmal eskalierte, wäre man wieder bei den Nutzungsverboten, die durchschlagende Wirkung entfalten könnten.
Ein anderes Argument bezieht sich auf das Tuning. Klar, wenn bei 25 km/h Schluss ist, dann gibt es begrenzten Nutzen, immer weiter an der Leistungsschraube zu drehen. Aber natürlich steigt dann der Wille, vorhandene „Potenziale“ freizulegen. Starke Antriebe werden zur Einladung fürs Tuning. Doch muss man festhalten, dass nicht klar ist, wie verbreitet das Phänomen ist. Es gibt keine Erhebungen zu dieser Frage, und es liegt in der Natur der Dinge, dass sich hier niemand gerne in die Karten schauen lässt.

Einerseits ist der Umstieg auf Lastenräder politisch gewollt, andererseits sind Fahrzeuge mit 300 kg in den Augen vieler keine Fahrräder mehr und würden von einer eigenen Sonderregelung profitieren.

Die Stärken und Schwächen der Regulierungsoptionen

Beim Tuning setzt der Bike-Konstrukteur Lutz Scheffer mit seiner Kritik an. Software-Drosselung sei eine Sackgasse, weil die Hürden ohnehin gehackt würden. Sein jüngster Gegenvorschlag läuft auf ein hartes physisches Gewichtslimit hinaus, etwa für ein reguläres E-Mountainbike oder den Motor alleine. „Monster-Bikes“ mit riesigen Motoren wären dann gar nicht erst als Pedelec konstruierbar.
Der lauteste Vorwurf gegen die 750 Watt zielt auf das Innovationsversprechen der Branche. Avinox hält dem ZIV vor, mit einer pauschalen Wattgrenze an der Realität vorbeizuregulieren. Schwere Fahrer, voll beladene Lastenräder, steile Anstiege bräuchten in der Spitze mehr. Der europäische Verband LEVA-EU sieht in einem offenen Brief sowohl europäische Klimaziele in Gefahr als auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen benachteiligt, die auf hohe Motorunterstützung angewiesen seien.
Der LEV-Experte Hannes Neupert plädiert für eine Beschleunigungsbegrenzung statt einer Leistungsobergrenze. Das würde das Davonschießen an der Ampel verhindern und drehmomentstarke Motoren für echte Steigungen erlauben. Salatzki lehnt den Parameter technisch ab. Beschleunigung sei kein direkt messbarer, sondern ein berechneter Wert. „Es ist sinnvoll, Werte zu nehmen, die direkt und einfach zu ermitteln sind.“

Sonderfall schwere Lastenräder

Stark trifft das ZIV-Papier die Cargo-Welt. Der Radlogistikverband Deutschland nennt die Gewichts- und Leistungsgrenzen praxisfern. Der Verband Zukunft Fahrrad verweist darauf, dass der Umstieg auf große Lastenräder politisch gewollt sei, eine härtere Regulierung dem abträglich.
Salatzki stellt klar, dass das Ziel nicht ist, die Lastenräder zu benachteiligen, auch wenn sie nicht als Fahrräder gelten sollten. Die ZIV-Position richte sich ausdrücklich nicht an schwere mehrspurige Lastenräder im Sinne der DIN 79010 Teil 4. Für diese Fahrzeugklasse seien eigene Parameter nötig, an denen parallel im ZIV und im europäischen Verband CONEBI gearbeitet werde. „Das sind keine Elektrofahrräder, wie wir sie sehen. Das heißt aber nicht, dass das Kraftfahrzeuge sein müssen.“ Die heutige Praxis sei ein Konstrukt am Rand der Legalität, in dem schwere Lastenräder mit erheblichem Aufwand in die Pedelec-Ausnahme hineinkonstruiert werden, nur um Fahr­radrechte nutzen zu können.

Zeit gegen Markt

Bleibt die Frage, ob das alles nicht zu spät kommt. Die leistungsstarken Antriebe kommen gerade in großen Stückzahlen auf den Markt und werden das auch weiter tun. Die Kundschaft kauft bereits heute. Bis Brüssel reagiert, ist der neue Leistungsstandard absehbar etabliert. Vergebene Liebesmüh also? Salatzki zieht daraus den umgekehrten Schluss. Gerade weil der Markt Tempo macht, müsse die Industrie früher liefern. Wenn die EU-Kommission am Ende selbst ein Regelwerk vorlegt, könne das härter ausfallen als jede Selbstbeschränkung. „Das kann sehr, sehr schnell gehen. Wenn wir dann nichts in der Schublade haben, kommt etwas, bei dem wir gar nicht absehen können, was es dann ist.“ Auch Initiativen auf Ebene der EU-Länder machen es immer schwieriger, E-Bikes sauber zu regulieren. Das Thema Fatbikes in den Niederlanden ist dafür ein gutes Beispiel, wo man über Reifenbreiten das Problem einhegen will. Vor 2027 wird aber auf EU-Ebene keine besondere Aktivität in der E-Bike-Regulierung erwartet.
Im Kern bleibt die Frage, wie realistisch die Gefahr ist, dass heute verfügbare E-Bikes einmal nicht mehr „Fahrrad“ sind. Die Mofa-25-Welt feierte vergangenes Jahr 40 Jahre Helmpflicht. Es war ein abruptes Ende für einen boomenden, aber recht gefährlichen Markt. Die damaligen Fahrzeuge können mit heutigen E-Bikes aber schwerlich verglichen werden. Auch auf Nutzer*in­nenseite herrscht heute eine andere Mentalität vor. Das Thema bleibt auf dem Tisch, bis sichergestellt ist, dass E-Bikefahren sicher und attraktiv bleibt.


Bilder: Bosch

(erschienen in VELOPLAN, Nr. 01/2025, März 2025)


Martin Tönnes
Bundesvorstand Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Radfahren ist günstig, klimafreundlich und gesund. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert die Politik auf, Maßnahmen zur Förderung des Fahrrads umzusetzen. Besonders wichtig: Sichere Mobilität durch breite und gepflegte Radwege – und eine Infrastruktur, die das Rad für alle attraktiv macht.
Die Radinfrastruktur bedarf erheblicher Investitionen. Wie von der Verkehrsministerkonferenz gefordert, muss jährlich eine „Fahrradmilliarde“ bereitstehen. So viel Geld ist nötig, um ein dichtes und sicheres Radnetz inner- und außerorts zu schaffen. Dazu gehören auch vor Diebstahl und Wetter geschützte Stellplätze an Bahnhöfen und zentralen Haltestellen. Die Förderung von (E-)Lastenrädern und Radanhängern muss fortgesetzt und auf Leasing-Angebote ausgeweitet werden.
Länder und Kommunen brauchen im Nationalen Radverkehrsplan Vorrang für die Planung und den Bau überörtlicher Radhauptrouten und -schnellwege, um das klimafreundliche Potenzial von Pedelecs auch für längere Strecken zu heben und sie auch dort zu einer Alternative zum Auto zu machen.
Die Vision Zero, das Ziel von null Verkehrstoten oder Schwerverletzten, muss ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken. Der VCD fordert daher eine weitere Reform des Straßenverkehrsrechts, besonders der Straßenverkehrsordnung (StVO). Tempo 30 muss innerorts zur Regelgeschwindigkeit werden – mit Ausnahmen für Tempo 50. Diese Maßnahme schützt effektiv Leben. Und die Infrastruktur im Schul- und Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet werden. In der StVO sollten dafür Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen wie Schulstraßen verankert werden.
Weiterhin fordert der VCD eine Pflicht zum Einbau von Abbiegeassistenten bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Denn beim Abbiegen passieren besonders viele tödliche Unfälle. Zudem müssen in der StVO Schutzstreifen auf Landstraßen mit Tempo 70 ermöglicht werden, um die Sicherheit zu erhöhen und auch über Land dichte Radverkehrsnetze zu schaffen.
Mit diesen Maßnahmen möchte der VCD das Fahrrad als sicheres, attraktives und nachhaltiges Mobilitätsmittel für alle Menschen etablieren.


Anke Schäffner
Leiterin Politik & Interessensvertretung
Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) e.V.

In den Wahlprogrammen der Parteien findet das Fahrrad nur sehr wenig bis gar keine Berücksichtigung. Das wird dem Potenzial der Fahrradmobilität nicht gerecht. Von den Koalitionsverhandlungen und der neuen Bundesregierung erhoffen wir uns daher ein stärkeres Bekenntnis zum Fahrrad und zu unserer Branche als zentraler Baustein für die Zukunftsmobilität. Dafür müssen wir als Industrie deutlich machen, dass wir viele gute Lösungen anbieten können, dass wir eine wirtschaftliche Bedeutung für dieses Land haben und dass Radverkehr mehr ist als ein Nice-to-have-Thema.
Mit Blick auf die Fahrradmobilität brauchen wir ein einladendes Netz für Fahrradinfrastruktur. Das „Sonderprogramm Stadt und Land“ ist äußerst erfolgreich und hat dem Fahrrad-Infrastrukturausbau in den Kommunen einen wichtigen Anschub gegeben. Wir sprechen uns für eine langfristige Fortführung und eine dauerhaft abgesicherte Finanzierung aus, damit die Kommunen langfristig planen können. Der Nationale Radverkehrsplan 2030 muss konsequent umgesetzt und mit einem Aktionsplan unterlegt werden.
Die Regelwerke für Verkehrsinfrastruktur müssen endlich überarbeitet werden, um den Planerinnen und Planern zeitgemäße Richtlinien an die Hand zu geben. Wenn wir über Infrastruktur sprechen, müssen Freizeit- und Alltagsradverkehr zusammen gedacht werden. Fahrradtourismus ist längst ein Rückgrat des Tourismus in Deutschland und Jobmotor.
Außerdem gehört die Sicherheit vulnerabler Gruppen viel stärker in den Fokus der Verkehrspolitik als bisher. Die Vision Zero muss endlich als Grundlage im Gesetz verankert werden.
Fahrrad und E-Bike sind Zukunftsprodukte. Die Menschen möchten Fahrrad fahren und aktive Mobilität ist ein zentraler Schlüssel für weniger Staus, lebenswertere Städte, gesündere Menschen und nachhaltigen Tourismus. Unser Appell an die nächste Bundesregierung lautet deshalb ganz klar, das Fahrrad in den Fokus der Verkehrspolitik zu stellen und die wirtschaftliche Bedeutung der Fahrradindustrie ernst zu nehmen.


Wasilis von Rauch
Geschäftsführer Zukunft Fahrrad e.V.

Als Fahrradwirtschaft erwarten wir von der Bundesregierung eine neue Sachlichkeit in der Wirtschafts-, Finanz- und Verkehrspolitik, in der das Fahrrad zusammen mit der weiteren nachhaltigen Verkehrswirtschaft einen Schub bekommt.
Mobil zu sein ist ein menschliches Grundbedürfnis. Sicherheit, Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit sind die Hauptfaktoren für die Wahl des passenden Verkehrsmittels. Saubere Luft, lebenswerte Wohnorte, Arbeitsplätze und Kaufkraft sind wichtig für ein gutes Leben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die neue Bundesregierung muss diese Bedürfnisse in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik stellen. Davon profitiert auch ein zukunftsweisender Wirtschaftszweig. Bereits heute hängen rund 500.000 Stellen am „Wirtschaftsfaktor Fahrrad“, an der nachhaltigen Mobilität zusammen mit Bahn, ÖPNV und Carsharing sogar 1,7 Millionen Beschäftigte.
Um die Potenziale des Radverkehrs für die Mobilität der Menschen, für Gesundheit, Klima, lebenswerte Städte und Gemeinden sowie für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu heben, sollte die Bundesregierung an drei konkreten Stellschrauben drehen: Erstens, Infrastruktur ausbauen: Die jährlichen Bundesinvestitionen für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur müssen auf eine Milliarde Euro pro Jahr erhöht und langfristig abgesichert werden. Dafür ist eine Reform der Finanzierung notwendig, um Länder und Kommunen durch den Bund langfristig unterstützen zu können.
Zweitens, den NRVP mit verbindlichen Zwischenzielen versehen und umsetzen: Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 setzt wichtige Ziele. Ein regelmäßiger, systematischer Fortschrittsbericht stellt sicher, dass diese bis 2030 erreicht werden. Der Nationale Beirat Radverkehr des Bundesverkehrsministeriums wird in die Umsetzung aktiv eingebunden.
Drittens, betriebliche Mobilität als wichtigen Hebel nutzen: Ein großer Teil des Verkehrsaufkommens entfällt auf das Pendeln zum Arbeitsplatz. Das erfolgreiche Dienstradleasing, das eine wichtige Stütze für die Branche ist, benötigt eine Absicherung im Einkommensteuergesetz. Durch ein Mobilitätsbudget könnten mit einer einfachen finanzpolitischen Maßnahme neue Nutzer*innen für nachhaltige Mobilitätsangebote gewonnen werden.
Unser Appell an die neue Bundesregierung und den nächsten Bundestag: Nutzt den Wirtschaftsfaktor Fahrrad!


„Gelobt wird das Fahrrad in der Politik häufig. Aber auf der Straße kommen zu wenige Qualitätsradwege und zu wenige Fahrradparkhäuser an.“

Dr. Caroline Lodemann

Dr. Caroline Lodemann
Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC)

Wir werben für das Fahrradland-Plus und dafür, dass die neue Bundesregierung das Fahrrad als leistungsfähiges Verkehrsmittel ernst nimmt. Das Fahrrad ist ja ein Problemlöser erster Güte: Es reduziert den Stau, macht den Verkehr sicherer, verbessert Gesundheit und Fitness, schafft Lebensqualität, macht Spaß – und fördert auch noch den Wirtschaftsstandort. Attraktive Orte für Menschen und Unternehmen sind fahrradfreundlich – siehe Wien, Kopenhagen oder Utrecht. Auch das westfälische Wettringen hat mit seiner beharrlichen Fahrradförderung die Herzen der Bürgerinnen und Bürger und den ADFC-Fahrradklima-Test gewonnen.
Gelobt wird das Fahrrad in der Politik häufig. Und laut Nationalem Radverkehrsplan soll Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland werden. Aber auf der Straße kommen zu wenige Qualitätsradwege und zu wenige Fahrradparkhäuser an. Egal, wo man in Deutschland auf das Rad steigt, irgendwann wird es stressig, unkomfortabel oder gefährlich. Einen wetterfesten Parkplatz für das Rad sucht man meist vergeblich. Das frustriert die Menschen und hält viele vom Radfahren ab.
Unsere Empfehlung an die nächste Bundesregierung ist, einen Bund-Länder-Vertrag zu schließen, um den Radverkehr verbindlich zu fördern. Denn erwünscht ist, dass alle Kommunen gute Bedingungen zum Radfahren anbieten. Außerdem empfehlen wir, ein Zielnetz zu planen – ein Radnetz Deutschland für Alltag und Tourismus. So eine überregionale Netzplanung ist nötig, wenn das Rad sein Potenzial auch als Pendlerfahrzeug entfalten soll. Und schließlich braucht der Radverkehr eine feste Finanzierungssäule. Dafür empfehlen wir – übrigens gemeinsam mit vielen anderen Verkehrsverbänden – einen Infrastrukturfonds.
Der Lohn ist ein weltweit führendes Fahrradland-Plus bis 2035. Mit hervorragend ausgebauten Rad-wegen, fahrradfreundlicher Raumplanung und einer intelligenten Vernetzung mit Bus und Bahn. Mit dreimal so viel Radverkehr wie heute und jährlichen Einsparungen von 19 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Verkehr. Dieses immense Potenzial des Radverkehrs sollte keine Regierungskoalition liegen lassen.


Bilder: stock.adobe.com – katatonia, VCD – Jan Zappner, ZIV – Deckbar, Wasilis von Rauch, ZIV – Deckbar